Ein sehr gutes Quiz (mit hoher Gewinnsumme)

Ein sehr gutes Quiz (mit hoher Gewinnsumme)
Live, überraschend, ungefiltert: An vier Samstagen, live und irgendwo in Deutschland. Wo genau Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf ihre Quizpulte aufschlagen werden? Ein Geheimnis, bis kurz vor der Ausstrahlung. Jede Zuschauerin und jeder Zuschauer hat am Tag der Show die Möglichkeit, Joko & Klaas zu besuchen, live als Kandidat:in dabei zu sein und um 100.000 Euro zu quizzen.
Teilnahmebedingungen - Ein sehr gutes Quiz (mit hoher Gewinnsumme)
Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an der Quizsendung „Ein sehr gutes Quiz (mit hoher Gewinnsumme)“
§ 1 Anwendungsbereich und Veranstalter
(1) Die Teilnahme an der Quizsendung „Ein sehr gutes Quiz (mit hoher Gewinnsumme)" (nachfolgend "Quiz“ oder „Quizsendung" genannt) sowie deren Durchführung richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen. Jeder Teilnehmer akzeptiert mit seiner Teilnahme diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen und alle ggf. gesondert bekannt gemachten besonderen Teilnahmebedingungen oder Regeln der Quizsendung.
(2) Die Quizsendung wird von der Florida Entertainment GmbH, Alt-Stralau 4-4a, 10245 Berlin (nachfolgend „Veranstalter“) in Kooperation mit der Seven.One Entertainment Group GmbH durchgeführt, welche die Sendezeit (nachfolgend "Sender") und das Preisgeld von 100.000, - EUR (nachfolgend „Hauptgewinn oder Gewinn“) zur Verfügung stellt, sowie in Kooperation mit verschiedenen Partnern (nachfolgend „Preissponsor“), die weitere Sach- und Geldpreise (nachfolgend „Incentives“) zur Verfügung stellen. Veranstalter und Sender verantworten überdies die konzeptionelle Entwicklung und technische Abwicklung des Gewinns und der Incentives, sofern nicht ein Preissponsor sein Incentive eigenverantwortlich auskehrt. Der Sender vertritt die Preissponsoren während der Durchführung der Quizsendung und verspricht deren Incentives allein in deren Namen. Auslobender eines Incentives im Sinne von § 657 BGB ist allein der Preissponsor. Der Sender wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet.
§ 2 Zur Teilnahme berechtigte Personen; Hinweis auf den Jugendschutz
(1) Die Teilnahme an der Quizsendung ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an der Quizsendung akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
(2) Teilnahmeberechtigt an der Quizsendung sind nur natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf keiner nationalen oder internationalen Sanktions- oder Embargoliste gelistet sind. Insoweit behält sich der Veranstalter die Abfrage des Alters der Teilnehmer vor. An Personen, die das jeweils gültige Mindestalter nicht erreicht haben, erfolgt keine Gewinnausschüttung. Alle Mitarbeiter des Veranstalters, des Senders und/oder Preissponsors, als auch alle Mitarbeiter der ProSiebenSat.1 Media Group, der jeweils für die Sendungsherstellung verantwortlichen Produktionsfirmen, sowie von weiteren beteiligten Unternehmen, die in die Durchführung des Quiz involviert sind, sowie jeweils deren Angehörige und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Sofern der Gewinner der Quizsendung (nachfolgend „Gewinner“ genannt) nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt wird, beinhaltet der Gewinn einen Bruttobetrag, der einer Quellenbesteuerung in Deutschland unterliegt. Sender ist verpflichtet, die Steuern einzubehalten und abzuführen. Der nationale Steuersatz beträgt aktuell 15,825 %. Der Gewinner ist mit dem vorgenannten Einbehalt durch Sender einverstanden. Bei Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens kann Gewinner eine (teilweise) Freistellung beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen, wobei der Antrag allein nicht ausreicht, um den niedrigeren Steuersatz anzuwenden. Sender stellt bei Bedarf eine Anleitung zur Antragstellung zur Verfügung. Eine Steuerbescheinigung kann auf Anfrage ausgestellt werden. Sollte Sender nachträglich Quellensteuern zahlen müssen, ist Gewinner verpflichtet, diese innerhalb von 30 Tagen Sender zu erstatten.
(4) Für die Richtigkeit der vom Gewinner angegebenen Daten (insbesondere Vorname, Name, Kontoverbindung) ist der Gewinner verantwortlich. Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Quiz nach § 3.
(5) Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Minderjährigen die Teilnahme an der Quizsendung nicht gestattet ist und eine Gewinnausschüttung an Minderjährige nicht erfolgt.
(6) Eine Gewinnausschüttung erfolgt des Weiteren nicht, sofern der Gewinner den nach deutschem oder europäischem Recht anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland unterworfen ist und das jeweilige Sanktions- oder Embargoregime die Auszahlung des Gewinns untersagt oder sanktioniert. Entsprechendes gilt für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika, sofern dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
§ 3 Ausschluss vom Quiz
(1) Der Veranstalter hat das Recht, solche Teilnehmer von der Teilnahme an der Quizsendung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Quiz selbst und/oder die einzelnen Fragen manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Quiz und/oder den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern des Veranstalters, des Senders und/oder Preissponsors, von weiteren beteiligten Unternehmen, die in die Durchführung der Quizsendung involviert sind oder von anderen Teilnehmern.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Quiz auszuschließen; ausgeschlossen sind auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder unwahre Angaben zu ihrer Person machen.
(3) In den vorgenannten Fällen kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Satz 1 gilt für die Fälle eines gewonnenen Incentives entsprechend.
(4) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, wird im Falle der Aberkennung des Gewinns kein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Auszahlung des Gewinns aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, nicht bis zum 31.12.2025 erfolgen kann. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Fall der Aberkennung eines Incentives entsprechend.
§ 4 Preis, Durchführung und Abwicklung des Quiz
(1) Im Rahmen der Quizsendung ist nur ein Hauptgewinn für einen Teilnehmer möglich. Der Hauptgewinn besteht aus einem Geldbetrag in Höhe von 100.000, - Euro.
(2) Der Teilnahmezeitraum beginnt für jede einzelne Folge ab Verkündung des jeweiligen Veranstaltungsortes und Aufruf zur Teilnahme an der Quizsendung jeweils am 22.März 2025, 29. März 2025 und 05. April 2025 im Programm des Senders und endet mit der Feststellung des Gewinners im Rahmen der Quizsendung des betreffenden Datums wie nachfolgend unter Abs. 3 beschrieben, am selben Tag während der Live-Sendezeit von 20.15 Uhr bis Ende dieser Livesendung. Ist der Teilnahmezeitraum beendet, können nach diesem Zeitpunkt Teilnahmen bei dem Quiz nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Teilnahme an der jeweiligen Quizsendung ist unentgeltlich. Ein Anspruch auf Reise-und Kostenerstattung besteht nicht.
(3) Ziel ist es bis zum Ende der Quizsendung des betreffenden Datums sich am jeweiligen Veranstaltungsort, wo die Quizsendung live übertragen wird, einzufinden und im Rahmen der eigenen Panelteilnahme die Fragen richtig zu beantworten. Der Gewinner wird durch folgende Gewinnbedingungen ermittelt:
a) Unter den am jeweiligen Veranstaltungsort ankommenden und vor Ort registrierten Teilnehmern werden jeweils 8 Kandidaten ausgelost, die zum Quiz zugelassen werden. Jeweils drei Teilnehmer davon (entsprechend der gelosten Reihenfolge) werden zum Panel zugelassen und haben die Möglichkeit als Kandidat der Quizsendung sich den Fragen und gestellten Aufgaben der beiden Moderatoren zu stellen und gegeneinander anzutreten (nachfolgend „Panelist oder Panelisten“ genannt). Die übrigen 5 Teilnehmer befinden sich in Warteposition, das heißt, sie warten auf ihre Chance, nachzurücken, wenn ein Panelist ausscheidet.
b) Die Fragen und Aufgaben müssen innerhalb der Moderatoren gesetzten Zeit- oder Zielvorgabe beantwortet bzw. gelöst werden. Mit Beendigung der Frage- bzw. Aufgabenstellung durch die Moderatoren fängt die Zeit an zu laufen. Derjenige der den Buzzer zuerst betätigt, darf die Frage beantworten bzw. gibt zu erkennen mit der Aufgabe fertig zu sein. Löst der Panelist die Frage bzw. Aufgabenstellung richtig, darf er weiterspielen, falls nicht, gibt der Panelist seinen Platz als Kandidat im Panel frei an den nächsten ausgelosten Teilnehmer in der Warteposition. Es wird so lange in der gleichen Besetzung im Panel gespielt bis entweder einer der drei Panelisten den Buzzer betätigt und eine Frage falsch beantwortet bzw. Aufgabe nicht löst oder keiner der Panelisten den Buzzer betätigt. In letzterem Fall wird das gesamte Panel ausgetauscht und die nächsten ausgelosten Teilnehmer rücken nach. Mit jedem ausgeschiedenen Teilnehmer wird die Warteschlange um die Zahl der ausgeschiedenen Teilnehmer aufgefüllt.
c) Die Fragestellungen können unterschiedlich ausgestaltet sein und verschiedene Themen betreffen. Es gibt bei jeder Frage jeweils nur eine richtige Antwort, aber vier vorgegebene Auswahlmöglichkeiten (Multiple Choice). Das Quiz besteht insgesamt aus 21 Fragerunden und 4 Aufgabenrunden, die fortlaufend und unabhängig einer Auswechselung im Panel gespielt werden. Die letzte Fragerunde und damit die Finalfrage ist die entscheidende. Wer nach der Fragestellung zuerst buzzert, darf antworten. Ist die Antwort korrekt, ist damit die Show gewonnen. Wählt er jedoch aus den vier vorgegebenen Antwortmöglichkeiten die falsche aus, scheidet er aus und der Platz im Panel wird mit einem Teilnehmer aus der Warteschlange direkt nachbesetzt. Dann wird eine neue Finalfrage gespielt. Diese Vorgehensweise der Finalrunde wiederholt sich so lange, bis die erste Person aus dem Panel, die den Buzzer betätigt, die Finalfrage richtig beantwortet hat.
d) Der Gewinner ist letztlich der Panelist, der in der Quizsendung die Finalfrage als Erster richtig beantwortet.
e) Zusatzregel „Incentive-Runden“: In bestimmten Runden kann es (vorab einer weiteren Frage- oder Aktionsrunde) zu einer Erweiterung des Spiels kommen. In diesen „Incentive-Runden“ erhält das Panel die Möglichkeit, ein Incentive (einen materiellen Anreiz in Form von Sach-oder Geldwerten) anzunehmen und damit die Spielbeteiligung vorzeitig zu beenden. Die An- oder Abnahme des Incentives kann den weiteren Spielverlauf der anderen Panelisten erheblich beeinflussen. Je nach Entscheidung wird die Teilnahme für das spielende Panel vorzeitig beendet oder fortgesetzt. Nimmt ein Panelist das Incentive an, endet das Spiel für alle Panelisten, im Fall der Ablehnung wird der Spielverlauf fortgesetzt.
Der Teilnehmer willigt mit der Teilnahme am Quiz ein, dass von seiner Person durch den Veranstalter Bild- und Tonaufnahmen gefertigt werden dürfen und diese zur umfassenden Auswertung (zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und übertragbar) in allen Medien (einschließlich Bewerbung) genutzt werden dürfen.
(4) Der Gewinn wird dem Gewinner des Quiz (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) innerhalb von 9 Wochen mit befreiender Wirkung auf ein vom Gewinner benanntes, Konto überwiesen. Zu diesem Zweck hat der Gewinner seine Bankverbindung anzugeben. Eine Barauszahlung vor Ort ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.
(5) Der Gewinner hat für eine etwaige Versteuerung der Gewinnsumme oder eines an- bzw. abgenommenen Incentives selbst zu sorgen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 28.11.2007, IX R 39/06 und vom 24.04.2012. Az. IX R 6/10) und das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF vom 30.05.2008, BStBI. 12008, 645) hingewiesen, wonach Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow ggf. als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig sein können.
(6) Der Veranstalter behält sich vor, die Quizsendung selbst und/oder die Teilnahme am Quiz zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus organisatorischen (z.B. zu hoher Teilnehmeranzahl, die zu einer Gefahr für Leib und/oder Leben führt), technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Quiz nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
(7) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Vor- und gekürzten Nachnamens im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Quizsendung und Gewinns einverstanden, sofern er einer Nutzung seines vollen Nachnamens nicht anderweitig (konkludent) zugestimmt hat.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Veranstalter und Sender werden mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen etwaig bestehenden Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Sämtliche Folgekosten des Gewinns sind vom Gewinner selbst zu tragen. Eine Kostentragung durch den Veranstalter, Sender oder Preissponsor wird in keinem Fall übernommen. Dies gilt auch für eventuell anfallende Kosten, die dem Teilnehmer daraus entstehen, dass er an dieser Quizsendung teilnimmt (wie z.B. Reisekosten, um an den Veranstaltungsort zu fahren).
(3) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an dem Gewinn bzw. Incentive haftet der Veranstalter und/oder Sender nicht.
(4) Die Haftung des Veranstalters und/oder Sender für falsche Aussagen im Rahmen des Quiz ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Haftung des Veranstalters und/oder Sender ist im Übrigen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Veranstalter haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Quiz gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen.
(6) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns.
§ 6 Allgemeine Bestimmungen
(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
(3) Die Teilnahmebedingungen dürfen vom Veranstalter jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 7 Datenschutz
Die von dem Teilnehmer im Rahmen des Quiz erhobenen Daten (Vor-, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon und IBAN) werden von dem Veranstalter ausschließlich zum Zwecke der Organisation des oben genannten Quiz verarbeitet. Die von dem Teilnehmer im Rahmen des Quiz selbst erhobenen personenbezogenen Daten werden von ebendieser ausschließlich zum Zwecke der Sendungsproduktion verarbeitet. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe dieser datenschutzrechtlichen Einwilligung in seinem freien Ermessen steht und jederzeit schriftlich gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden kann. Eine Auskunft über personenbezogene Daten des Teilnehmers– soweit sie in EDV-Systemen des Veranstalters gespeichert sind – erteilt jederzeit der Datenschutzbeauftragte des Veranstalters. Weitere Informationen zum Datenschutz sind nachfolgend zu finden:
Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Wir sind verpflichtet, Sie bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO detailliert über unseren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten zu informieren, damit Sie die notwendige Transparenz über unseren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten erhalten.
Inhalt und Umfang der Informationspflichten
Angaben zum Datenverarbeiter
a) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Florida Entertainment GmbH, Alt-Stralau 4-4a, 10245 Berlin
b) Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten: Wir haben einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt. E-Mail: datenschutz‐floridatv@holisticon.de; Tel.: +49 (0)30 398710-0
Angaben zum Verarbeitungsumfang
a) Nennung der konkreten Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen:
aa. Die von Ihnen erhobenen Daten (Vor-, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon) werden von der Florida Entertainment GmbH, (nachfolgend „Produzent“ bzw. „wir“) ausschließlich zum Zwecke der Produktionsorganisation der in den Teilnahmebedingungen genannten Produktion, verarbeitet.
bb. Die von Ihnen im Rahmen der Produktion selbst erhobenen personenbezogenen Daten werden von ebendieser ausschließlich zum Zwecke der Produktion verarbeitet. Hierzu können auch Daten besonderer Art gem. Art. 9 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten) gehören.
b) Nennung der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Die Rechtsgrundlage für die vorstehenden Verarbeitungen ist jeweils Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO.
c) Information darüber, ob der Betroffene zur Bereitstellung personenbezogener Daten verpflichtet ist (Ist die Bereitstellung vertraglich vorgeschrieben, für einen Vertragsschluss erforderlich oder besteht eine sonstige Verpflichtung?) und eine Schilderung der Folgen der Nichtbereitstellung. Sie sind zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten verpflichtet, da diese für den Vertragsschluss mit Ihnen erforderlich sind. Wenn Sie uns diese Daten (auch die Daten besonderer Art, wie z.B. Gesundheitsdaten) nicht bereitstellen, können wir den Vertrag mit Ihnen nicht ordnungsgemäß erfüllen.
d) Angaben zur Speicherdauer bzw. Nennung von Kriterien zur Festlegung der endgültigen Speicherdauer.
Wir speichern Ihre Daten solange wie dies für die Organisation und Abwicklung der Produktion erforderlich ist. Im Anschluss werden wir Ihre Daten löschen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder andere berechtigte Gründe (z.B. Verteidigung gegen Rechtsansprüche) unsererseits bestehen.
Angaben zu Weitergabe und Auslandsbezug
a) Nennung der Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Informationen zu möglichen Übermittlungen der personenbezogenen Daten in Drittstaaten, also Staaten außerhalb der EU oder des EWR. Hierbei muss auch mitgeteilt werden, ob hierfür ein Angemessenheitsbeschluss der Kommission oder eine abrufbare Garantie nach Art. 46, 47 oder 49 DSGVO besteht.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten an die folgenden Kategorien von Empfängern innerhalb der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen Union weiter:
aa. den die Produktion beauftragenden Auftraggeber/Kunden
bb. Dritte Dienstleister, die mit der Verarbeitung betraut und bei Bedarf als Daten-Auftragsverarbeiter bestellt werden, z.B. Cloud Service-Provider, Castingdatenbankanbieter, andere Unternehmen der Gruppe, Anbieter von Dienstleistungen, die für die Unternehmensdienste von Bedeutung sind oder diese unterstützen, also zum Beispiel, aber ohne Einschränkung hierauf: Unternehmen, die IT-Dienstleistungen erbringen, Experten, Berater und Rechtsanwälte – Unternehmen, die aus möglichen Fusionen, Spaltungen oder anderen Umwandlungen hervorgehen;
cc. Verbundene Unternehmen in ihrer Eigenschaft als Datenverantwortliche oder Daten-Auftragsverarbeiter;
dd. Zuständige Behörden, um die geltenden Gesetze und Vorschriften zu erfüllen.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in Daten-Centern innerhalb der EU oder des EWR. Ihre personenbezogenen Daten können in andere Länder übermittelt werden (auch in andere Länder als die, in denen Sie ansässig sind und die andere Datenschutzregeln haben als das Land Ihres Wohnsitzes). Wenn Sie sich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden, kann dies auch Länder außerhalb des EWR und insbesondere die Vereinigten Staaten umfassen. Die Liste der Mitgliedstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://europa.eu/european-union/about-eu/countries/member-countries_de. Wir haben angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um Ihre personenbezogenen Daten unabhängig davon, wo diese sich befinden, zu schützen.
Angaben zu den Betroffenenrechten
a) Information, dass die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht und diese widerruflich ist.
Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen Daten besonderer Art gemäß Art. 9 DSGVO beruht auf einer von Ihnen hierzu erteilten Einwilligung. Sie können Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Aufgrund der erteilten Einwilligung bleibt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
b) Nennung der Betroffenenrechte
Bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen nach der Datenschutzgrundverordnung die folgenden Rechte zu: Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
c) Information über ein Widerspruchsrecht gegen Verarbeitungsvorgänge, die auf „berechtigten Interessen“ i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Außerdem stehen Ihnen nach Art. 13 Abs.2 lit. b in Verbindung mit Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen solche Verarbeitungen zu, die auf „berechtigte Interessen“ i.S.v. Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO beruhen.
d) Information über die Möglichkeit zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO.
Gemäß Art. 77 DSGVO haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für Produzent zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichsstraße 213, 10969 Berlin.