Was erlaubt und was verboten ist!
ESC 2025: Halbfinales in Basel - das sind die Regeln des Song Contests
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Wenn Abor & Tynna (im Bild mit Barbara Schöneberger) am 17. Mai für Deutschland im Finale des "Eurovision Song Contest" stehen, müssen sie strenge Regeln beachten.
Bild: NDR/Raab ENTERTAINMENT/Willi Weber
Heute steigt das erste Halbfinale des Eurovision Song Contest 2025 in Basel. Während die Acts an ihren Auftritten feilen, studieren ihre Teams bereits die Regeln des Wettbewerbs. Denn die sind streng und ausführlich. Diese Regeln gelten heute im ersten Halbfinale.
Die Regeln für den 69. Eurovision Song Contest (ESC) legt der Veranstalter, die Europäische Rundfunkunion (EBU), fest. Diese Richtlinien wurden in den letzten Jahren immer weiter ergänzt, haben mittlerweile fast Katalogstärke. Auch in diesem Jahr kommen Neuerungen hinzu. Genannt werden im ESC-Regelwerk natürlich die Teilnehmer:innen, aber auch Startreihenfolge und sogar die Jurys, die in den Teilnehmerländern die Songs bewerten und Punkte vergeben. Bei Missachtung der Regeln droht sogar Disqualifikation.
Update: Das sind heute die Regeln für das erste Halbfinale des ESC 2025
Update vom 13. Mai 2025: Anders als im Finale, wo Jury und Publikum gemeinsam den Gewinner des Eurovision Song Contest 2025 küren, zählt im heutigen ersten Halbfinale nur das Televoting der Zuschauer! Hier entscheidet allein eure Stimme, wer ins Finale kommt.
Das Voting startet heute direkt nach dem letzten Auftritt. Und das Beste: Alle Fans dürfen mitmachen, auch aus den Big-Five-Ländern (damit auch Deutschland) und dem Gastgeberland! Danach verrät der Veranstalter nur, wer es ins ESC-Finale geschafft hat – die genauen Punkte oder die Reihenfolge bleiben geheim.
Nur zehn Acts pro Abend können sich in jedem ESC-Halbfinale einen Platz im Finale sichern. Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien und Großbritannien (die Big Five) sowie die Schweiz als Gastgeberland sind bereits gesetzt. Um dem Publikum dennoch die Möglichkeit zu geben, ihre Beiträge zu erleben, werden diese sechs Länder auch in den Halbfinalen auftreten.
Die Regeln für die auftretenden Künstler:innen
Das Mindestalter bei den auftretenden Künstler:innen beträgt 16 Jahre, es gilt der Tag des ersten ESC-Halbfinals - in diesem Jahr der 13. Mai. Jeder Act darf nur ein Land vertreten, die Musiker:innen müssen aber nicht Staatsangehöriger dieses Landes sein, siehe die deutschen Vertreter Abor & Tynna, die aus Österreich stammen.
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Der Titel muss nicht (mehr) in Landessprache gesungen werden, das war bis 1999 anders. Es ist sogar eine Fantasiesprache zulässig. Stefan Raab kam so einer Sprache anno 2000 mit seinem Titel "Wadde hadde dudde da?" ja schon recht nahe. Der ESC-Song eines Interpreten darf nicht vor dem 1. September 2024 veröffentlicht worden sein und eine Länge von drei Minuten nicht überschreiten. Coverversionen sind nicht erlaubt. Pro Land dürfen höchstens sechs Personen auftreten. Tiere in die Show einzubinden, ist verboten. Ebenso wie "zu viel Nacktheit". Das ist natürlich Auslegungssache. Letztlich entscheidet die EBU.
Alle Lieder müssen live gesungen werden, die Musik wird vom Band eingespielt. "Kein Teilnehmer auf der Bühne (ob Leadsänger oder Tänzer) darf so lippensynchron singen, dass der Eindruck entsteht, er würde singen, obwohl dies nicht der Fall ist", heißt es zudem. Und weiter: "Bei Live-Auftritten der Acts auf der Bühne ist in keinem Fall eine Tonhöhenkorrektur (zum Beispiel Auto-Tuning) für Live-Gesang zulässig". Das hatte beim deutschen Vorentscheid "Chefsache ESC" für Aufsehen gesorgt, weil beim designierten deutschen Beitrag "Baller" deutlich hörbar Autotune eingesetzt war. Mittlerweile hat der NDR "nachgebessert" und ein Band vorgelegt, das dem Regelwerk standhält.
Am 69. ESC nehmen 37 Länder teil. Anmelden kann sich jedes Land, das EBU-Mitgliedstaat ist. Teilnehmerländer müssen dagegen nicht Teil der Europäischen Union sein - weshalb auch Israel und Australien teilnehmen dürfen, was sie auch schon häufig taten. In zwei Halbfinals (am 13. und 15. Mai) treten 15 beziehungsweise 16 Länder an, ins Finale (17. Mai) kommen dann jeweils die besten 10.
Bereits fix für das Finale qualifiziert ist der Vorjahressieger und somit der Gastgeber der Show - in diesem Jahr also die Schweiz. Außerdem dürfen sich die fünf größten Geldgeber der Europäischen Rundfunkunion (EBU) den Umweg über das Halbfinale ersparen. Dies sind die fünf Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich.
Die Startreihenfolge des Finales wird nicht dem Zufall überlassen
Am Finale in der Baseler St. Jakobshalle werden also 26 Länder teilnehmen - was auch der Maximalanzahl in den ESC-Regeln entspricht. Die sechs fürs Finale gesetzten Acts können trotzdem am Halbfinale teilnehmen, allerdings außer Konkurrenz. Die sechs gesetzten Länder sind aber stimmberechtigt. Abor & Tynna werden voraussichtlich am zweiten Halbfinale teilnehmen.
Am Finalabend wird die Startreihenfolge nicht ausgelost. Diese wird von Wettbewerbsproduzent Christer Björkman nach dem zweiten Halbfinale nach dramaturgischen Gesichtspunkten festgelegt. Lediglich die Startnummer des Gastgeberlandes Schweiz wurde bereits im März ausgelost: Zoë Më wird "Voyage" als Neunzehnte singen.
ESC-Jury muss aus fünf Berufsgruppen stammen
Klare Regeln gibt es auch für die Jurys des ESC. Während beim Halbfinale die Stimmen ab diesem Jahr ausschließlich per Voting abgegeben werden, wird im Finale anders entschieden: Die Hälfte der Punkte vergibt das Publikum, die andere Hälfte wird von Jurys aus den einzelnen Ländern verteilt.
Die Jury jedes Teilnehmerlandes muss aus fünf Expert:innen bestehen. Die Gruppenzusammensetzung sollte hinsichtlich Alter, Geschlecht und beruflichem Hintergrund ausgewogen sein. Die Juror:innen müssen die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, für das sie im Einsatz sind, und einen der folgenden Berufe ausüben: Hörfunkmoderator:in, Musiker:in, Komponist:in, Textdichter:in oder Produzent:in. Sie dürfen in keiner geschäftlichen Beziehung zu den Kandidat:innen des eigenen oder eines anderen Landes stehen.
Jedes Jurymitglied muss die Beiträge, über die es abstimmen darf, in eine Reihenfolge bringen. Daraus wird eine Gesamtreihenfolge ermittelt, den Plätzen 1 bis 26. Diese Entscheidung wird übrigens nicht am Finalabend getroffen, sondern schon vorher während der zweiten Generalprobe, dem sogenannten "Juryfinale". Beim Televoting am Finalabend kannst du als Fan aus der Heimat nicht für dein eigenes Land abstimmen - im Urlaub hingegen schon, Malle lässt grüßen.
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